Eine der wichtigsten Forderung bei der Bundestagswahl seitens der SPD war die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland auf 12 Euro. Doch, was ist der Mindestlohn überhaupt? Wie lange gibt es ihn schon und welches Anliegen verbirgt sich dahinter?
Definition: Was ist Mindestlohn?
Als Mindestlohn wird die unterste Lohngrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezeichnet, mit Ausnahme von Auszubildenden, Langzeitarbeitslosen sowie Praktikantinnen und Praktikanten.
Eingeführt wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland im Jahr 2015. Während er damals bei 8,50 Euro die Stunde lag, wuchs er über viele Zwischenstadien bis zur vorläufig letzten Erhöhung im Januar 2022 auf 9,82 Euro.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass es neben dem gesetzlichen auch den branchenspezifischen Mindestlohn gibt. Er basiert auf Tarifverhandlungen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt werden. Festgehalten in der Tarifgruppe 1 lag er bisher in der Regel über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Das Thema kurz und kompakt
- Der gesetzliche Mindeststundenlohn steigt voraussichtlich noch im Jahr 2022 auf 12 Euro.
- Profitieren werden davon ungefähr 8,6 Millionen Beschäftigte, davon 7,3 Millionen Hauptbeschäftigte und 1, Millionen Minijobber.
- In der Reinigungsbranche sind von der Erhöhung offiziell rund 500.000 in der Tarifgruppe 1 Beschäftigte betroffen, auch wenn der tatsächlich gezahlte Stundenlohn oft bereits jetzt darüber liegt.
- Seitens der Gewerkschaft IG BAU werden Forderungen laut, den Tariflohn so zu erhöhen, dass das bisherige Gefälle zwischen tariflich gebundenen und ausgebildeten Reinigungsfachkräften und den anderen Beschäftigten im Niedriglohnsektor gewahrt bleibt.
- Um wettbewerbsfähig bleiben zu können, suchen Unternehmen nach Einspar- und Optimierungspotentialen, die oft in der Verbesserung der Prozesse liegen.
- Der Einsatz einer digitalen Softwarelösung ermöglicht es den Unternehmen, beides zu tun: Auf der einen Seite ihre Mitarbeiter besser zu bezahlen, auf der anderen, ihren Maschinen- und Gerätepark optimal zu managen und so Kosten zu sparen.
Laut Koalitionsvertrag 12 Euro pro Stunde Mindestlohn noch in 2022
Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland war nicht nur im Wahlkampf erhoben, sondern wurde im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung aus SPD, Grünen und der FDP festgeschrieben. Trotz anhaltender Widerstände seitens der Wirtschaft wurde diese Forderung Anfang Januar 2022 vom Arbeitsminister Hubertus Heil nochmals ausdrücklich bestätigt.
Darüber hinaus wurde ihre Umsetzung bereits für das Jahr 2022 angekündigt. Gegenüber der Deutschen Presseagentur kündigte der Arbeitsminister bereits für „die nächsten Wochen“ einen entsprechenden „Gesetzesentwurf“ an. Heil sagte: „Die Erhöhung auf 12 Euro wird und muss kommen. Das ist eine Frage des Respekts vor ordentlicher Arbeit.“
Noch ausdrücklicher als bei seiner erstmaligen Einführung im Jahr 2015 ist es das erklärte Ziel dieser Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro, den Arbeitnehmern ein armutsfestes und mehr als nur existenzsicherndes Einkommen zu verschaffen. Damit soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitstelle unter die Armutsgrenze fallen und zur Existenzsicherung zusätzliche Jobs annehmen müssen.
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Welche Auswirkungen hätte ein Mindestlohn von 12 Euro für den Niedriglohnsektor?
Die entscheidende Frage bei der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist: Wie viele abhängig Beschäftigte würden von einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro profitieren? Top-aktuelle Erhebungen fehlten zwar. Bis dahin rechnet man die Daten hoch und stützt sich dabei auf die Auswertung von zwei Datensätzen aus dem Jahr 2017, dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) und der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamts.
Die Essenz: Hätte man bereits im Jahr 2017 den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben, hätten zwischen 9 und 11 Millionen der im Niedriglohnsektor Beschäftigten von ihm profitiert. Dies entspricht einem Anteil von zwischen 27% und 30 % aller abhängig Beschäftigten in Deutschland.
Eine andere, aktuellere Erhebung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung spricht dagegen von 8,6 Millionen Arbeitsverhältnissen, die gegenwärtig von einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro profitieren würden. 7,3 Millionen entfielen dabei auf Hauptjobs, 1,3 Millionen auf Minijobber. Welche Berechnung man auch zugrunde legen mag, es besteht auf jeden Fall genug Potenzial, um eine Lohnsteigerung auf breiter Basis herbeizuführen.
Mindestlohn, Tarifvertragssystem und Minijobs: Was ändert sich für die Beschäftigten der Reinigungsbranche?
In der Gebäudereinigungsbranche arbeiten ca. 500.000 von insgesamt 700.000 Beschäftigten in der Lohngruppe 1. Das bedeutet einen branchenspezifischen Mindestlohn von 11,55 Euro, der seit Januar 2022 gilt. Hinzu käme eine nicht genau bekannte Anzahl an Minijobbern, deren Lohn den derzeitigen Mindestlohn nicht übersteigen dürfte.
Betrachtet man den von der Ampelkoalition angepeilten Mindestlohn von 12 Euro, so hat diese Erhöhung zwei Seiten. Einerseits bedeuten die 12 Euro eine begrüßenswerte Lohnsteigerung, für die sich übrigens neben den Ampelkoalitionären auch ca. 80% der Bundesbürger ausgesprochen haben. Auf der anderen Seite wird prognostiziert, dass diese Erhöhung im Niedriglohnsektor eine weitere Erhöhung des Mindestlohns im tariflichen Mindestlohn anstoßen wird. Folgendes ist damit gemeint:
Gewerkschaft will Lohnsteigerung, noch bevor die Mindestlohnerhöhung greift
Der neue Mindestlohn in der Gebäudereinigung von 12 Euro bedeutet gegenüber dem tariflichen Mindestlohn für die Reinigungskräfte und andere Zugehörige der Reinigungsbranche zwar rein rechnerisch eine Erhöhung um 0,45 Cent. Auf den ersten Blick eine gute Sache. Doch genau hier wird auch Kritik seitens der Gewerkschaft laut.
In einer Presseerklärung vom 16.11.2021 kritisierte Ulrike Laux, Mitglied des Bundesvorstands der für das Gebäudereiniger-Handwerk zuständigen IG Bau-Agrar-Umwelt (BAU), den gegenwärtigen Mindestlohn in der Reinigungsbranche. „Dass ich nicht falsch verstanden werde. Wir von der IG BAU begrüßen es natürlich ausdrücklich, dass der allgemeine Mindestlohn von jetzt 9,60 auf 12 Euro angehoben wird.“
Allerdings sei es „katastrophal, dass die Marge in der Gebäudereinigung darunter läge“. „Wir müssen darauf achten“, so Laux weiter, „dass der alte ’Mindestlohn-Abstand’ nach oben hin wieder hergestellt wird. Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger haben einen harten Job, sie arbeiten im Schichtbetrieb, an Sonn- und Feiertagen (…). Deshalb muss es Anreize geben, um Personal zu finden.“ Als Konsequenz dessen wolle sich die Gewerkschafterin mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks an den Verhandlungstisch setzen, um über die „vorzeitige Anhebung des Mindestlohns“ für die Gebäudereinigungsbranche zu verhandeln.
Abgrenzungsmanöver im Niedriglohnsektor
Im Klartext bedeutet dies, dass die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns den branchenspezifischen, tariflich ausgehandelten Mindestlohn ebenfalls in die Höhe treiben wird. Und zwar so, dass der alte Abstand zwischen dem Mindestlohn im (oft von ungelernten Arbeitskräften ausgeübten) Niedriglohnsektor und dem tariflich vereinbarten Lohn für die gelernten Gebäudereinigerinnen und -reiniger wieder erhalten bleibt.
Die Absicht dahinter ist, mit dem Mindestlohn von 12 Euro das relative ’Abrutschen’ von Fachpersonal bzw. des „Gebäudereiniger-Handwerks“ auf das Niveau ungelernter Kräfte und zum Beispiel Mini-Jobber zu verhindern. Dies gilt in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf das Ansehen von festangestellten und ausgebildeten „Reinigungs-Handwerkern“. Anders ausgedrückt: Man will verhindern, dass die Obergrenze beim gesetzlich garantierten Mindestlohn mit der Untergrenze beim tariflichen Mindestlohn zusammenfällt und beides ununterscheidbar wird.
Diese Verschmelzung gilt auch für Minijobs, die ebenfalls von den 12 Euro Mindestlohn profitieren und so an die Lohnuntergrenze der tariflich Beschäftigten stoßen würden.
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Herausforderungen und Chancen der Mindestlohnanpassung
Kommt der Mindestlohn von 12 Euro, so kann es zu einer Verschiebung im Lohngefälle zwischen ungelernten Arbeitskräften der Tarifgruppe 1 und den gelernten Reinigungsfachkräften führen. Dessen ungeachtet bietet die Steigerung eine Chance, dass Arbeitnehmer von ihrem Lohn ihre Existenz sichern können. Wie lange dies angesichts der heutigen Inflationsrate und der explodierenden Miet- und Energiepreise allerdings gelten wird, bleibt dahingestellt. Denn auch hier gilt der Teufelskreis: Jede Lohnerhöhung, mit der die Folgen der Inflation ausgeglichen werden sollen, heizt die Preisspirale wieder an.
Auswirkungen auf die Reinigungsbranche
Der neue gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro wird einerseits begrüßt. Andererseits zeigt die Erfahrung, dass auch die Reinigungsbranche händeringend nach gut ausgebildetem Personal sucht. Aktuell existiert eine Lücke, die sich nur schwer durch ungelernte Arbeitskräfte schließen lässt. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Unternehmen schon jetzt Löhne zahlen, die über den 12 Euro liegen. Selbst in vergleichsweise lohnschwachen Gebieten in Deutschland wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern werden vakante Stellen für 15 Euro ausgeschrieben.
Auch bei den tariflich festgelegten Löhnen hat sich viel getan, um den Niedriglohnsektor aufzuwerten. So dürfen sich Reinigungsfachkräfte für Glasflächen und Fassaden schon jetzt über einen Stundenlohn von 14,81 freuen, ab 2023 sogar über 15,20 Euro. Das weiter oben aufgeführte Interview mit Ulrike Laux von der IG BAU lässt dabei ahnen: Steigt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn auf 12 Euro, kann bei den Fachkräften des Reinigungsgewerbes mit einer weiteren deutlichen Steigerung gerechnet werden, um den Abstand zu ungelernten Kräften zu bewahren.
Da auch die Preise für Putzmittel rasant steigen, steigt in Verbindung mit höheren Personalkosten der Kostendruck auf die Unternehmen. Von daher geht in der Branche die Sorge um, dass man die gestiegenen Kosten nicht auf die Kunden umlegen kann. 30% mehr für Reinigungsmittel oder sogar 100% für Streusalz im Winterdienst müssen erst einmal eingepreist werden. Gerade für kleinere Betriebe mit privaten oder kleingewerblichen Kunden kann dies dazu führen, dass sie nicht mehr gewinnbringend wirtschaften können.
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Digitales Asset- und Maschinenmanagement gleicht gestiegene Personalkosten aus
Viele Unternehmen stellen sich die Frage, wo sonst noch Einsparpotenziale bestehen, um angesichts des gestiegenen Mindestlohns wettbewerbsfähig bleiben zu können. Es gibt sicher viele Hebel, die noch nicht betätigt wurden. Wie in vielen anderen Branchen auch besteht ein besonders innovatives Einsparpotenzial in der Digitalisierung. Konkret darin, die Nutzung der eigenen Assets wie zum Beispiel der Maschinen und Betriebsmittel computergestützt zu optimieren. Möglich macht es eine professionelle Maschinenmanagement Softwarelösung wie ToolSense.
ToolSense ermöglicht es seinen Anwendern, mit Hilfe einer zentralen Oberfläche den gesamten Maschinen- und Gerätepark unterschiedlicher Hersteller zu managen. Damit erhalten Anwender eine bisher nicht gekannte Transparenz bei der Nutzung, Prüfung und Wartung ihrer wertvollen Assets. Was früher allenfalls in MS Office mit Excel erledigt wurde, kann jetzt bequem digital verwaltet werden.
Das Schöne: Liegen Excel-Listen vor, so kann der gesamte Geräte- und Maschinenpark durch einen einfachen Excel-Import angelegt werden, so dass eine Doppelbearbeitung sowie mögliche Fehlerquellen bei Neueingabe entfallen. Alle mobilen Einsatzbereiche bekommen jetzt in Echtzeit und direkt am Einsatzort die Informationen, die sie zu einer möglichst effizienten Durchführung ihre Aufgabe benötigen. Module für Schadensmeldung mit QR-Code, digitales Ticketing für den gesamten Gerätepark, die automatischen Service-Erinnerungen sowie digitale Dokumentationen runden das Leistungsspektrum von ToolSense-Lösung für Reinigungsunternehmen ab.
FAQ
Der gesetzliche Mindestlohn wird abhängig von Abstimmung im Deutschen Bundestag voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro steigen.
Der branchenspezifischen Mindestlohn in der Gebäudereinigungsbranche liegt bereits bei 11,55 Euro. Die Erhöhung würde rein rechnerisch eine Erhöhung um 0,45 Cent bringen. Allerdings wird kritisiert, dass der alte Mindestlohn-Abstand nach oben hin wieder hergestellt werden sollte. Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger haben einen harten Job, deshalb muss es Anreize geben, um qualifiziertes Personal zu finden. Sollte der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn auf 12 Euro ansteigen, kann bei den Fachkräften der Reinigungsbranche mit einer weiteren Steigerung gerechnet werden, um den Abstand zu ungelernten Kräften zu bewahren. Durch die zunehmenden Personalkosten steigt allerdings auch der Kostendruck auf die Unternehmen.
Der gesetzliche Mindestlohn lag im Januar 2020 bei 9,35 Euro, im Juli 2021 bei 9,60 Euro. Seit Januar 2022 liegt der Mindestlohn pro Stunde bei 9,82 Euro.