Was ist eine Feuerlöscher Prüfung?
Feuerlöscher können verhindern, dass aus einem kleinen Feuer ein großer Brand wird. Dabei haben sie den großen Vorteil, dass sie fast jeder ohne Fachkenntnisse im Notfall bedienen kann. Entstehungsbrände können so schnell erstickt werden. In vielen Situationen können größere Sachschäden oder sogar Personenschäden durch den Einsatz eines Feuerlöschers vermieden werden.
Feuerlöscher sind deshalb im Betrieb, an öffentlichen Orten und auch im privaten Umfeld wichtige Helfer für den Notfall. Damit sie ihren Zweck erfüllen können, müssen aber einige Voraussetzungen gegeben sein. Die Geräte müssen leicht handhabbar, gut sichtbar und immer griffbereit sein. Und natürlich muss sichergestellt sein, dass sie im Fall der Fälle auch wirklich tadellos funktionieren. Dafür ist vor allem eine gewissenhafte Feuerlöscher Wartung und Prüfung entscheidend. Aber wie verläuft die Feuerlöscher Wartung, wie oft muss sie erfolgen und durch wen?
Das Thema kurz und kompakt
- Tragbare Feuerlöscher sind im betrieblichen Umfeld im Rahmen von Unfall- und Brandschutzvorschriften vorgeschrieben und müssen regelmäßig geprüft und instandgesetzt werden.
- Vorgaben für die Feuerlöscher Prüfung liefert insbesondere die DIN 14406-4.
- Arbeitgeber sollten die Prüfpflichten für Feuerlöscher unbedingt einhalten, um die Sicherheit der Mitarbeiter und den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Feuerlöscher Wartung: Wie sehen die Rechtsvorschriften von Feuerlöschgeräten aus?
In Privathaushalten sind Feuerlöscher keine Pflicht und somit auch nicht deren Prüfung. Empfehlenswert sind sie aber natürlich auch daheim.
Anders sieht es im betrieblichen Umfeld aus. Um die nötige Sicherheit zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber sich an Brandschutzrichtlinien halten. Dazu gehören auch geeignete Feuerlöscher in ausreichender Zahl. Sie müssen im Betrieb jeweils so angebracht und gekennzeichnet sein, dass Mitarbeiter sie im Notfall sofort finden und nutzen können.
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Sind Feuerlöscher einmal angeschafft und angebracht, ist es damit aber nicht getan. Löschgeräte müssen im Ernstfall funktionsfähig sein. Kein Wunder also, dass besonders im gewerblichen Bereich gleich mehrere Vorschriften und Normen relevant sind, die die Brandprävention und damit die wiederkehrende Prüfung für Feuerlöscher betreffen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beschäftigt sich in ihren Grundsätzen mit der Prävention. In den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)finden sich Anforderungen an tragbare Feuerlöscher im betrieblichen Umfeld. In den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 Kapitel 6 sind Maßnahmen gegen Brände festgelegt. Die Betriebssicherheitsverordnung sieht in § 16 BetrSichV eine wiederkehrende Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen vor, unter die auch Feuerlöscher fallen. DIN EN 3 regelt grundlegende Anforderungen und Kennzeichnungspflichten für tragbare Feuerlöscher. Um eine regelgerechte Wartung sicherzustellen, muss die Prüfung von Feuerlöschern nach DIN 14406-4 erfolgen.
Und sogar die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung befasst sich mit Feuerlöschern und legt sie beispielsweise in § 35 StVZO für Kraftomnibusse fest. Für eine Prüfung der Feuerlöscher Rechtsgrundlage ist vor allem die DIN 14406 4. Auf sie beziehen sich auch die meisten anderen Vorschriften.
Warum ist eine Feuerlöscher Wartung vorgeschrieben?
Feuerlöscher sind aus gutem Grund keine besonders komplexen Geräte. Sie sollen schließlich für jeden einfach zu gebrauchen und dabei möglichst robust sein. Dann kann an einem Feuerlöscher doch nicht viel kaputtgehen, oder? Warum also ist die ständige Prüfung für Feuerlöscher Vorschrift? Hier geht es um Brandschutz und mitunter sogar um den Schutz von Leben. Da ist einmal zu viel zu prüfen natürlich besser als einmal zu wenig. Und trotz seiner Robustheit kann der Feuerlöscher mit der Zeit Mängel aufweisen, die seine Funktion gefährden können.
Umwelteinflüsse, Erschütterungen oder unvorteilhafte Handhabung setzen auch beim Feuerlöscher dem Material zu. Korrosion kann eintreten, Kunststoff und Gummi (z. B. von Dichtungen) können porös und brüchig werden.
Gerade wo viele Menschen Zugang zum Gerät haben, kann auch Vandalismus oder eine versehentliche Beschädigung nie ganz ausgeschlossen werden. Wenn Undichtigkeiten dann zum Funktionsverlust führen oder die Auslösemechanik klemmt, kann das im Ernstfall schlimme Folgen haben. Eine Feuerlöscher Prüfung nach Vorschrift ist also durchaus sinnvoll und sollte auch im eigenen Interesse nicht vernachlässigt werden.
Warum ist bei der Wartung Feuerlöscher nicht gleich Feuerlöscher?
Um den Sinn und Zweck der regelmäßigen Wartung von Feuerlöschern zu verstehen, ist es sinnvoll, ihre Funktionsweise zu kennen. Zu unterscheiden sind dabei zwei verschiedene Arten von Feuerlöschern, nämlich Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher.
Aufladelöscher
Der Aufladelöscher besitzt im Wesentlichen zwei Komponenten. Er besteht aus einem Löschmittel- und aus einem Treibgasbehälter, die voneinander separiert sind. Bei Benutzung des Löschers werden die Behälter zunächst durch Öffnung eines Ventils verbunden. Das Druckgas gelangt dann in den Löschmittelbehälter und stellt dort Druck her, damit das Löschmittel eingesetzt werden kann.
Dauerdrucklöscher
Beim Dauerdruck Feuerlöscher befinden sich Löschmittel und Druckgas gemeinsam in einem Behälter, der folglich stetig unter Druck steht. Bei Betätigung des Löschers wird das Löschmittel lediglich heraus gelassen.
Beide Arten von Feuerlöschern gibt es mit unterschiedlichen Löschmitteln, wie Schaum, Pulver oder Wasser. Da der Aufladelöscher ohne Aktivierung nicht unter Druck steht, gilt er in Sachen Lagerung und Umgang als sicherer als der Dauerdrucklöscher, allerdings ist die Bedienung geringfügig aufwendiger. Aufladelöscher sind mit ca. 25 Jahren zudem etwas länger nutzbar als Dauerdrucklöscher mit theoretisch etwa 20 Jahren. Die Anschaffungskosten sind bei Auflade-Feuerlöschern kostspieliger als bei Dauerdrucklöschern.
Allerdings müssen auch für die Feuerlöscher Wartung Kosten veranschlagt werden. Dabei kommt der Aufladelöscher günstiger weg. Der ständig unter Druck stehende Dauerdrucklöscher fällt unter das Druckbehältergesetz und unterliegt damit strengeren Vorschriften bei Wartung und Instandhaltung. Zudem kann es durch kleinste Undichtigkeiten bei ihm schneller zu einem Funktionsverlust kommen.
Müssen bei der Feuerlöscher Prüfung Fristen beachtet werden?
Es sind für die Feuerlöscher Prüfung bestimmte Intervalle vorgeschrieben. Die Normen DIN 14406-4 und DIN EN 3 schreiben vor, dass eine Feuerlöscher Prüfung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit regelmäßig vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen muss. Dauerdrucklöscher unterliegen zusätzlich den Regeln der Druckbehälterverordnung und müssen deshalb alle 10 Jahre von einem entsprechenden Sachverständigen einer speziellen Prüfung unterzogen werden. Die Feuerlöscher-Wartungskosten dieser Sachverständigenprüfung sind vergleichsweise hoch. Häufig werden Dauerdrucklöscher deshalb nach 10 Jahren ausgetauscht, statt sie prüfen zu lassen. Des Weiteren ist eine innere Prüfung alle 5 Jahre vorgeschrieben.
Bestimmte Umgebungsbedingungen können außerdem Sonderregelungen zu verkürzten Prüffristen bei Feuerlöschern bedingen. Das kann beispielsweise bei beanspruchenden Umwelteinflüssen oder bei ständigem Transport der Fall sein.
Unbedingt zu beachten ist, dass jeder noch so kurze Einsatz eines Feuerlöschers eine umgehende Instandhaltung und Wartung notwendig macht. Fehlen am Feuerlöscher Sicherungsstift, Plombe oder Druckmessgerät, weist das auf eine erfolgte Auslösung hin.
Bei der Feuerlöscher Prüfung Fristen unbedingt einzuhalten ist wichtig. Nicht nur der Brandschutz kann beeinträchtigt sein, sondern auch der Versicherungsschutz kann sonst mitunter wegfallen. Nicht umsonst ist die Prüfung der Feuerlöscher DGUV-Vorschrift. Je größer der Betrieb, desto größer die Gefahr, dass Fristen übersehen werden. Schließlich sind Feuerlöscher meist nicht die einzigen Geräte, die im Blick behalten werden müssen.
Wie eine digitale Softwarelösung helfen kann
Eine Softwarelösung für das Maschinen- und Betriebsmittelmanagement kann hier vieles erleichtern und schwerwiegende Fehler vermeiden. Mit ToolSense werden Sie zum Beispiel rechtzeitig an den nächsten Prüftermin erinnert und behalten den Überblick über alle Feuerlöscher mit zugehöriger Lebenslaufakte.
Wer darf die Feuerlöscher Wartung durchführen?
Die Feuerlöscher Wartung darf nicht jeder durchführen. Nur ein paar grundlegende Pflegemaßnahmen dürfen selbst übernommen werden und sind durchaus empfehlenswert. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige oberflächliche Sichtung des Gerätes. Undichtigkeiten, Rost oder andere Auffälligkeiten fallen dann rechtzeitig auf. Feuerlöscher können außerdem vorsichtig äußerlich gereinigt werden. Scharfe Reiniger oder Öle und Fette haben dabei aber nichts zu suchen.
Alle weiteren Wartungsarbeiten müssen durch eine befähigte Person bzw. von einem Fachmann durchgeführt werden. Dabei muss es sich um einen sachkundigen Prüfer mit schriftlicher Berechtigung handeln. Im Normalfall sind das Mitarbeiter entsprechender Prüfdienste oder der Herstellerfirmen. Welche Anforderungen der Prüfer exakt erfüllen muss, bestimmen sowohl die DIN 14406-4 als auch die Regeln der TRBS.
Wie wird die Prüfung von Feuerlöschern nach DIN 14406-4 durchgeführt?
Die 2-jährig wiederkehrende Prüfung für Feuerlöscher umfasst eine umfangreiche Inspektion. Zur sachkundigen Prüfung gehören folgende Arbeiten:
- Begutachtung des allgemeinen Zustands.
- Prüfung von Bauteilen, Schutzanstrich, Anschlüssen, Dichtungen, Auslöseeinrichtungen und Feuerlöscherhalterung auf Korrosionserscheinungen oder Beschädigungen unter Beachtung der Herstellerhinweise.
- Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit, Gewicht oder Volumen unter Beachtung der Herstellerangaben.
- Bei Aufladelöschern auch Prüfung von Druck und oder Gewicht beim Treibgasbehälter, ggf. Wiederherstellung der Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers.
- Prüfung der Beschriftung und Kennzeichnung auf Lesbarkeit und Vollständigkeit.
- Beachtung der Feuerlöscher Prüffristen nach BetrSichV.
- Erneuerung des Revisionsaufklebers, bzw. der Prüfplakette am Löscher und Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten.
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Feuerlöscher Wartung: Was verrät die Kennzeichnung?
Jeder Feuerlöscher muss nach DIN EN 3 mit verschiedenen Kennzeichnungen versehen sein. Sie sollen über die Bedienung informieren. Aber sie spielen auch bei der Feuerlöscher Wartung eine Rolle, denn sie geben dem Fachmann Hinweise für die Prüfung und Instandhaltung des Feuerlöschers.
DIN EN 3 sieht dabei für jeden Feuerlöscher Schriftfelder vor, die folgende Informationen enthalten:
- Kennzeichnung als Feuerlöscher mit Informationen über die Art des Löschmittels, die Füllmenge, das Löschvermögen und geeignete Brandklassen.
- Bedienungsanweisungen in Bild- und Schriftform.
- Warnhinweis für den Gebrauch an elektrischen Anlagen.
- Informationen zu Treib- und Löschmittel, zum Funktionsbereich, die Nummer der Anerkennung und die Bezeichnung des Feuerlöscher-Typs.
- Angaben des Herstellers.
Außerdem werden nach der Wartung Feuerlöscher von der Prüfperson mit einem entsprechenden Instandhaltungsnachweis versehen. Die Gewähr für das Gerät liegt damit beim Prüfer. Der Nachweis wird im Bereich der Herstellerbeschriftung angebracht und muss folgende Angaben enthalten:
- Datum der Feuerlöscher Prüfung.
- Angaben über die Innenkontrolle.
- Angaben über die wiederkehrenden Prüfung des Feuerlöschers nach Betriebssicherheitsverordnung.
- Informationen zum sachkundigen Prüfer, bzw. zur prüfenden Institution mit Sachkundigen-Kennnummer.
Was kostet eine Feuerlöscher Wartung?
Natürlich verursacht die Feuerlöscher Wartung Kosten. Der Preis für eine nicht durchgeführte Feuerlöscher Wartung kann aber in jeder Hinsicht deutlich problematischer sein. Obwohl die Preise für die Prüfung von Feuerlöschern nach DIN 14406-4 von Anbieter zu Anbieter schwanken, sind sie überschaubar. Für die Wartung eines Feuerlöschers sollte ein Prüfer etwa 15-25 Minuten brauchen und dafür 15 bis 30 € berechnen. Sind Instandhaltungsmaßnahmen am Feuerlöscher notwendig, können dafür zusätzliche Kosten anfallen.
Die 10-jährliche Druckbehälterprüfung beim Dauerdrucklöscher durch einen Sachverständigen fällt teurer aus. Wie bereits gesagt, wird hier deshalb häufig eher die Neuanschaffung gewählt. Insgesamt ist bei der Anschaffung von Feuerlöschern der etwas teurere Aufladelöscher häufig die bessere Wahl. Bei Wartungsaufwand, Wartungskosten und Lebensdauer schneidet er letztendlich besser ab und amortisiert so seine Anschaffungskosten.
Fazit
Die Wartung von Feuerlöschern mag zu den etwas lästigeren Pflichten im Betriebsalltag zählen und auch die damit verbundenen Kosten sind natürlich nicht gerade erfreulich. Gutes betriebliches Management mit der Softwarelösung von ToolSense erleichtert den Überblick und minimiert den Aufwand. Und letztlich ist eine gewissenhafte Wartung hier genauso unumgänglich wie bei allen anderen Gerätschaften auch. Sie ist sogar besonders entscheidend, denn schließlich können Sicherheit für Inventar und Leben davon abhängen. Wer hier zu sparen versucht, spart also am falschen Ende.
FAQ
Die Kosten variieren je nach Anbieter, Art des Feuerlöschers und Instandhaltungsaufwand. Bei einer Standardprüfung nach DIN Norm 14406-4 liegen die Kosten im Schnitt bei etwa 25 Euro pro Feuerlöscher.
Die wiederkehrende Prüfung muss jeweils vor Ablauf von zwei Jahren wiederholt werden. Dauerdrucklöscher benötigen nach 10 Jahren eine zusätzliche Druckbehälterprüfung. Nach jeder Auslösung des Feuerlöschers muss eine gesonderte Instandhaltung erfolgen.
Feuerlöscher dürfen und müssen während ihrer gesamten Nutzungsdauer geprüft werden. Diese liegt bei Dauerdrucklöschern bei etwa 20 und bei Aufladelöschern bei etwa 25 Jahren.
Aufschluss darüber, ob und wann ein Feuerlöscher geprüft wurde, gibt die am Löscher angebrachte Prüfplakette.