Die EU-Maschinenverordnung 2023 setzt neue Maßstäbe in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz. Hochrisiko-Maschinen, KI und Cyber-Sicherheit stehen im Fokus. Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Änderungen und zeigt auf, wie Sie die Übergangsfrist optimal nutzen können. Entdecken Sie, welche Chancen sich für Hersteller ergeben und wie ToolSense Sie dabei unterstützen kann.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Verordnung (EU) 2023/1230 implementiert erhöhte Sicherheitsanforderungen und adressiert neue Risikobereiche wie KI und Cyber-Sicherheit. Sie legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen in der EU fest.
- Die neue Maschinenverordnung definiert Hochrisiko-Maschinen mit speziellen Konformitätsbewertungsverfahren und betont die Bedeutung robuster IT-Sicherheitsmaßnahmen für Maschinensteuerungen.
- Die Verordnung erleichtert durch ihre einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten den Verwaltungsaufwand für Hersteller und steigert die Rechtsklarheit. Technische Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung müssen mindestens 10 Jahre lang digital verfügbar sein.
Grundlegendes zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die rasante Entwicklung und der Fortschritt in der Technologie haben zur Notwendigkeit einer neuen EU-Maschinenrichtlinie geführt. Unterstrichen wird diese Notwendigkeit durch die Modernisierungsforderung des EU-Parlaments zur Maschinensicherheit und die erforderliche Erweiterung der Sicherheitsaspekte auf Digitalisierung, Cyber Security und künstliche Intelligenz haben.
Die neue Maschinenverordnung führt inhaltliche Änderungen ein, die auf einer allgemeinen Überblicksebene im Vergleich zur alten Richtlinie verstanden werden sollten. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Anwender zu gewährleisten, während sie gleichzeitig innovativen Lösungen und technologischen Fortschritten Rechnung tragen.
Hauptmerkmale und Änderungen – Was ist neu in der EU-Maschinenverordnung
Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2021/1230 bringt bedeutende Änderungen gegenüber der bisherigen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit sich und hat weitreichende Auswirkungen auf die Klassifizierung, Bewertung und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von Maschinenprodukten innerhalb der Europäischen Union. Nachfolgend finden Sie eine präzisierte Zusammenfassung der Kernpunkte und Modifikationen:
Definition und Verfahren für Hochrisiko-Maschinen
Die neue Maschinenverordnung führt eine spezifische Klassifizierung von Hochrisiko-Maschinen ein, die aufgrund ihrer potenziellen Gefährdung für die menschliche Gesundheit und Sicherheit strengeren Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen. Hersteller müssen sich an diese neuen Vorgaben halten und entsprechende Sicherheitsprüfungen und -nachweise erbringen, um die Konformität ihrer Maschinenprodukte mit den erhöhten Sicherheitsstandards zu demonstrieren.
EXPERT ADVICE: ToolSense kann Unternehmen dabei unterstützen, die Klassifizierung und das Management von Hochrisiko-Maschinen zu vereinfachen, indem es eine präzise Überwachung und Analyse der Maschinenleistung und potenzieller Risikofaktoren ermöglicht. Die Plattform kann zur Automatisierung von Sicherheitsprüfungen und zur Erstellung von detaillierten Berichten genutzt werden, die die Einhaltung der strengeren Konformitätsbewertungsverfahren demonstrieren.
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Integration technologischer Fortschritte und Künstlicher Intelligenz
Mit der Berücksichtigung neuer Technologien und insbesondere der Künstlichen Intelligenz (KI) passt die Verordnung die Sicherheitsanforderungen an moderne Entwicklungen an. Die Regelungen für KI-basierte Systeme, die in Maschinen integriert sind, zielen darauf ab, die Interaktion und Sicherheit zwischen den verschiedenen Maschinenkomponenten zu verbessern.
Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die Verordnung legt einen verstärkten Fokus auf den Gesundheitsschutzund die Sicherheit bei der Bedienung von Maschinen. Dies beinhaltet erweiterte Anforderungen an die Ergonomie und die Mensch-Maschine-Interaktion, um Überbelastungen und Fehlbeanspruchungen der Bediener zu minimieren.
EXPERT ADVICE: ToolSense kann dazu beitragen, das Risiko von Überbelastungen und Fehlbeanspruchungen der Bediener zu minimieren, indem es Echtzeit-Daten zur Nutzung und zum Zustand der Maschinen liefert.
Vereinfachung durch direkte Anwendung in den Mitgliedsstaaten
Ein wesentlicher Vorteil der Verordnung gegenüber der vorherigen Richtlinie ist ihre unmittelbare und einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedsstaaten, was zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands und einer klareren Rechtslage führt.
Verstärkte Marktüberwachung und Konformitätsnachweise
Die Maschinenrichtlinie stärkt dieMarktüberwachung durch erweiterte Befugnisse der zuständigen Behörden und fördert die Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten. Hersteller sowie Importeure sind nun verpflichtet, aktuelle Konformitätsnachweise bereitzuhalten und diese bei Bedarf den Überwachungsbehörden vorzulegen.
EXPERT ADVICE:ToolSense kann als zentrales System für die Speicherung und Verwaltung von Konformitätsnachweisen und Dokumentationen dienen. Dies erleichtert die Bereitstellung aktueller Unterlagen für Überwachungsbehörden und trägt zu einer effizienteren Marktüberwachung bei.
Erweiterte Verantwortlichkeiten für Importeure und Händler
Die neue Verordnung sieht auch eine stärkere Verantwortung vonImporteurenundHändlern vor, die nun sicherstellen müssen, dass die Maschinen den Anforderungen entsprechen, bevor sie diese auf dem Markt anbieten.
Konformitätsbewertungsverfahren und Dokumentation
Das Konformitätsbewertungsverfahren spielt eine zentrale Rolle in der neuen EU-Verordnung für Maschinenprodukte. Dieses Verfahren ist der Prozess, bei dem überprüft wird, ob eine Maschine den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht. Die Konformitätsvermutung bleibt bestehen und kann auch durch technische Spezifikationen ausgelöst werden, zusätzlich zu harmonisierten Normen.Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Hersteller ihre Produkte bewerten und zertifizieren. Sie erfordern eine gründliche Überprüfung der bestehenden Prozesse und möglicherweise auch Anpassungen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Rolle des Anhang IV
Der Anhang IV der EU-Maschinenverordnung spielt eine wichtige Rolle im Konformitätsbewertungsverfahren. Er enthält spezifische Anforderungen für die Konformitätsbewertung von Maschinen, insbesondere Hochrisikomaschinen.
Der neue Anhang I listet Maschinenprodukte auf, die bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen, darunter Hochrisikomaschinen. Dies bedeutet, dass Hersteller von Hochrisikomaschinen besondere Aufmerksamkeit auf die Anforderungen des Anhangs IV richten müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den erhöhten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Erstellung und Aufbewahrung der Konformitätserklärung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen EU-Maschinenverordnung betrifft die Erstellung und Aufbewahrung der Konformitätserklärung. Gemäß der neuen Verordnung ist es erlaubt, Betriebsanleitungen digital bereitzustellen, wobei diese downloadbar und druckbar sein müssen.
Zudem sind Hersteller verpflichtet, die EU-Konformitätserklärung digital abzulegen und unter Angabe einer URL abrufbar zu machen. Sie muss mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine verfügbar sein. Dies stellt eine erhebliche Änderung gegenüber den bisherigen Anforderungen dar und bedarf einer sorgfältigen Planung und Umsetzung seitens der Hersteller.
Zeitplan und Übergangsfrist
Ein wichtiger Aspekt der neuen EU-Maschinenverordnung ist der Zeitplan für ihre Umsetzung. Die neue Verordnung wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und trat 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung, also am 19. Juli 2023, in Kraft.Im Rahmen der Stichtagsregelung gibt es jedoch eine Übergangsfrist für bestehende Maschinen. Ab dem 20. Januar 2027wird die neue EU-Maschinenverordnung die bisherige europäische EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung finden.
Während der Übergangsphase werden bestimmte Bestimmungen schrittweise eingeführt:
- Ab 19. Juli 2023:
- Aufnahme neuer Produkte in Anhang I Teil A der neuen Maschinenverordnung
- Ausschussverfahren
- Ab 20. Januar 2024:
- Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Ab 20. Juli 2024:
- Aufnahme neuer Produkte in Anhang I
- Erlass delegierter Rechtsakte
- Ausübung der Übertragung von Befugnissen
- Bewertungsberichte der EU-Kommission
- Bis 20. Oktober 2026:
- Erlass von Vorschriften über Sanktionen durch die EU-Mitgliedsstaaten
Diese schrittweise Einführung gibt den Unternehmen ausreichend Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen. Mit einem klaren Fahrplan und definierten Fristen können sich alle Beteiligten rechtzeitig auf die Änderungen vorbereiten und ihre Abläufe dementsprechend optimieren.
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Die neue EU-Maschinenverordnung legt eine Reihe von Pflichten für Wirtschaftsakteure fest. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen. Sie müssen:
- technische Unterlagen erstellen
- das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
- die Konformitätserklärung ausstellen und
- das CE-Zeichen anbringen.
Zudem müssen sie die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.
Darüber hinaus gibt es neue Pflichten für Hersteller, einschließlich der Anpassung an delegierte Rechtsakte der EU-Kommission über Maschinen mit hohem Risikopotenzial und der Meldepflicht für Maschinen mit bekannt gewordenen Risiken. Unternehmen müssen daher ihre internen Prozesse anpassen, um diesen neuen Anforderungen zu entsprechen.
Inverkehrbringen und CE-Kennzeichnung
Das Inverkehrbringen von Maschinen bezieht sich auf den Akt des Anbietens oder Verkaufens von Maschinen auf dem Markt. Für das Inverkehrbringen von B2B-Maschinen und dazugehörigen Produkten nach dem 20. Januar 2027 müssen alle Anforderungen der EU-Maschinenverordnung erfüllt sein. Dies stellt eine wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Anforderungen dar und bedarf einer sorgfältigen Planung und Umsetzung seitens der Hersteller.
Technische Unterlagen und Marktüberwachung
Technische Unterlagen spielen eine wichtige Rolle in der neuen EU-Maschinenverordnung. Sie müssen insbesondere Risikobeurteilungen und Betriebsanleitungen umfassen. Betriebsanleitungen können nun digital bereitgestellt werden, wobei bestimmte Anforderungen, wie Druckbarkeit und Verfügbarkeit gedruckter Anleitungen auf Anfrage, zu erfüllen sind.
Anwendungsbereich und betroffene Produkte
Der Anwendungsbereich der neuen EU-Maschinenverordnung ist weitreichend. Sie definiert „Maschinen und dazugehörige Produkte“ einschließlich:
- auswechselbarer Einrichtungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten
- Seile
- Gurte
- abnehmbare Gelenkwellen.
Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen:
- vollständige Maschinen
- unvollständige Maschinen
- auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- weitere benannte Produkte
Eine spezielle Liste von Sicherheitsbauteilen ist im Anhang II aufgeführt. Dies erfordert eine genaue Prüfung seitens der Hersteller, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen.
Hier finden Sie das Amtsblatt der europäischen Union zur EU-Maschinenverordnung 2023 zum Download:
Vorteile und Herausforderungen für Unternehmen
Die neue Maschinenverordnung EU 2023/1230 bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Sie bietet verbesserte Sicherheit, indem sie neue Risikobereiche wie Cyber-Sicherheit und künstliche Intelligenz adressiert und Herstellerpflichten in diesen Bereichen einführt.
Gleichzeitig profitieren Unternehmen von einer Verringerung des Verwaltungsaufwands und einer gestärkten Rechtssicherheit, die die neue Verordnung mit sich bringt. Dies kann jedoch auch Herausforderungen in Bezug auf die Anpassung bestehender Prozesse und Systeme mit sich bringen.
Maximierung der Betriebszeit und Minimierung der Kosten
Die neue Verordnung bietet Unternehmen Vorteile in Bezug auf die Maximierung der Betriebszeit und Minimierung der Kosten. Hersteller müssen bei Maschinen mit autonomen Verhalten auch die Risiken einbeziehen, die nach dem Inverkehrbringen aufgrund ihres sich entwickelnden und autonomen Verhaltens auftreten können.
Die Nutzung von ToolSense IoT-Hardware ermöglicht die Echtzeitverfolgung und Überwachung des Zustands von Fahrzeugen und liefert Daten zur Nutzungslage, Betriebszeiten, Batteriespannung und anderen Signalen von Maschinen. Dies kann dazu beitragen, die Effizienz und Produktivität zu steigern und gleichzeitig die Kosten zu senken.
Anpassung interner Prozesse
Die Anpassung interner Prozesse ist eine wichtige Herausforderung für Unternehmen im Zuge der neuen EU-Maschinenverordnung. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Vorbereitung auf die neuen Regelungen beginnen, um genügend Zeit für die Implementierungsphase zu haben.
Wie Toolsense bei der Risikobeurteilung und Risikominderung hilft
Toolsense bietet eine Reihe von Funktionen und Tools, die Unternehmen dabei unterstützen können, die Anforderungen der neuen Verordnung zu erfüllen und sicherzustellen, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Dies umfasst Funktionen wie:
- Echtzeit-Überwachung und -Verfolgung
- Wartungsmanagement von Fahrzeugen
- Berichterstattung über Routen und Fahrten
- Asset Management und Work Order Management
- und vieles mehr.
Mit diesen Tools können Unternehmen Risiken effektiv bewerten und minimieren, Kosten senken und die Effizienz ihrer Betriebsabläufe steigern.
Fazit und Zusammenfassung: Ausblick auf die EU-Maschinenverordnung
Die neue EU-Maschinenverordnung markiert durch die Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einen Wendepunkt für die Maschinenindustrie in Europa. Mit strengen Sicherheitsanforderungen und einem klaren Fokus auf neue Risikobereiche wie Cyber-Sicherheit und künstliche Intelligenz, stellt sie sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen dar.
Es ist entscheidend, dass Unternehmen sich proaktiv mit den Änderungen auseinandersetzen und ihre internen Prozesse zeitnah anpassen, um Compliance sicherzustellen und von den Vorteilen der Verordnung zu profitieren. Durch frühzeitige Vorbereitung und den Einsatz von Werkzeugen wie ToolSense können sie ihre Effizienz und Produktivität steigern und gleichzeitig die Betriebszeit maximieren und Kosten minimieren.
Die Verordnung tritt am 19. Juli 2023 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 20. Januar 2027, was den Unternehmen Zeit gibt, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Die Anpassung an die EU-Maschinenverordnung erfordert eine sorgfältige Planung und Implementierung, bietet jedoch auch die Möglichkeit, Sicherheit und Gesundheitsschutz auf ein neues Niveau zu heben und gleichzeitig die Marktposition zu stärken.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur neuen EU-Maschinenverordnung
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ändert die Reihenfolge der Artikel und Anhänge und führt neue Terminologien ein. Zudem wird das Verfahren für “Hochrisikomaschinen” geändert und es werden zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Schutz gegen Beeinflussung (Security) eingeführt.
Das Inverkehrbringen von Maschinen bezieht sich auf den Akt des Anbietens oder Verkaufens von Maschinen auf dem Markt.
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der Prozess, bei dem überprüft wird, ob eine Maschine den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.
Die Maschinenrichtlinie gilt für Maschinen und unvollständige Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ihre Vorgaben betreffen alle, die mit Maschinen zu tun haben, einschließlich Konstrukteuren, Herstellern, Importeuren und Verkäufern.