Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV
Von den Beschäftigten genutzte Leitern und Tritte gelten als Arbeitsmittel, die laut DGUV-Vorschrift 208–016 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt und daher regelmäßig überprüft werden müssen. Der folgende Artikel zeigt alle wichtigen Aspekte der Leiterprüfung auf und geht darauf ein, wie die entsprechende rechtssichere Dokumentation aussehen sollte.
Das Thema kurz und kompakt
- Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nach bestimmten Prüfkriterien.
- Die Begutachtung besteht aus einer Sicht- und einer Funktionsprüfung.
- Die Leiterprüfung nach DGUV und Betriebssicherheitsverordnung dient dem Arbeitsschutz, denn gerade die Gefahren beim Arbeiten in geringen Höhen werden häufig unterschätzt.
- Mit Ausnahme ortsfester Steigleitern werden bei der Leiterprüfung alle Arten von Leitern und Tritten im Betrieb untersucht.
Definition Leiterprüfung
Leitern und Tritte gelten als bewegliche Arbeitsmittel und bergen als solche ein recht hohes Unfallrisiko. Daher hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.) die DGUV Information 208–016 formuliert. Dabei handelt es sich um eine spezielle Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten in Betrieben.
Die gesetzlich vorgeschriebene Leiterprüfung meint die Abnahme einer Leiter oder eines Tritts nach bestimmten Prüfkriterien und dient dazu, die Arbeitssicherheit zu erhöhen. Die Begutachtung unterteilt sich in eine Sicht- und eine Funktionsprüfung des jeweiligen Arbeitsmittels. Verantwortlich für die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist der Unternehmer. Er ist verpflichtet, eine befähigte Person für die Leiterprüfung zu beauftragen, die diese ordnungsgemäß durchführt.
Prüfung Leiter und Tritte Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Leiterprüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ergänzende Hinweise zur Durchführung der Leiterprüfung gibt die DGUV-Vorschrift Leiterprüfung 208–016, ehemals Leiterprüfung nach BGI 694. Laut ihr müssen Leitern und Tritte in Unternehmen, in denen diese als Arbeitsmittel dienen, regelmäßig auf ihren Zustand überprüft werden. Bei der Prüfung von Leitern und Tritten geht vor allem um allgemeine Sicherheitsaspekte und die Lesbarkeit der auf der Leiter angebrachten Sicherheitshinweise.
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Leiterprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Während die DGUV-Information 208–016 Hinweise dafür liefert, wie die Leiterprüfung durchzuführen ist, sind in der Betriebssicherheitsverordnung die eigentlichen Anforderungen an den Arbeitgeber formuliert. § 3 Abs. 3 schreibt die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel vor. Außerdem obliegt Arbeitgebern und Prüfern die Pflicht, die Prüfung ausreichend zu dokumentieren, um die Durchführung auch langfristig nachweisen zu können.
Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016
Die DGUV-Information 208–016 ist als Handlungsanleitung gedacht und schreibt unter anderem vor, dass beim Einsatz von Leitern und Tritten die Arbeitssicherheit an erster Stelle steht. Leitern und Tritte sind zudem nur dann einzusetzen, wenn andere Arbeitsmittel (von geringerer Gefährdung) nicht eingesetzt werden können. Die regelmäßige Leiterprüfung zielt auf eine Minimierung des Gefährdungspotenzials ab.
Welche Leitern und Tritte müssen geprüft werden?
Die regelmäßige Überprüfung umfasst alle Arten von Leitern und Tritten in Betrieben. Die einzige Ausnahme bilden ortsfeste Steigleitern, da sie als Bestandteil baulicher Anlagen und daher nach Betriebssicherheitsverordnung nicht als Arbeitsmittel gelten. Geprüft werden folgende Kriterien:
Beschädigungen an Holmen
Bei der Kontrolle der Holme ist Genauigkeit gefragt. Selbst kleine Kerben oder Druckstellen können die Sicherheit beeinträchtigen und sind in die Bewertung einzubeziehen. Scharfe Kanten liefern Hinweise auf eine mögliche Unfallgefahr durch Schnittverletzungen.
Verschmutzungen
Stellt der Prüfer fest, dass die Sprossenriffelungen (bei Leitern aus Metall) durch Verschmutzungen kaum noch sichtbar sind, sollte die Leiter unverzüglich einer gründlichen Reinigung unterzogen werden. Bringt die Reinigung nicht den gewünschten Erfolg, gilt die Leiter als nicht mehr verkehrssicher und muss ausgemustert werden.
Lesbarkeit von Sicherheitshinweisen
Egal, um welche Art von Leiter es geht – die Lesbarkeit der Sicherheitshinweise sollte zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. So sind Unternehmer gemäß DIN EN 131–3 verpflichtet, spezielle Gebrauchsanweisungen an Leitern und Tritten anzubringen. Auf diesen können die Mitarbeiter alle wichtigen Informationen zum sicheren Umgang mit der Leiter nachlesen. Nach erfolgreicher Kontrolle wird auf der Leiter außerdem ein Aufkleber über die Leiterprüfung angebracht.
Warum ist es wichtig, Leitern und Tritte zu prüfen?
Wie elektrische Maschinen und Anlagen auch gelten Leitern und Tritte laut Betriebssicherheitsverordnung als technische Arbeitsmittel, die ein Gefährdungspotenzial für die Beschäftigten bergen. So kommt es in Betrieben häufiger zu Absturzunfällen, als man denkt. Grund sind meist technische Mängel oder aber ein Fehlverhalten der Mitarbeiter.
Laut DGUV unterschätzen Beschäftigte besonders häufig die Risiken, die das Arbeiten in geringen Höhen – zwischen ein und zwei Metern – mit sich bringt. Um den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten zu gewährleisten, sind Betriebe daher verpflichtet, eine regelmäßige Leiterprüfung durchzuführen.
Prüfung Leitern und Tritte: wie oft muss geprüft werden?
Das in der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV-Information 208–016 festgelegte Intervall für die Prüfung von Leitern und Tritten beträgt höchstens 12 Monate. Betriebe sollen jedoch zusätzliche Prüfungen durchführen, wenn die individuellen Betriebsverhältnisse dies erfordern. Bei der Festlegung des Prüfintervalls durch den Unternehmer spielen folgende Fragen zur Gefährdungsbeurteilung eine Rolle:
- Nutzungshäufigkeit: Wie oft wird die Leiter genutzt?
- Benutzung: Wie sehr wird die Leiter dabei in Anspruch genommen?
- Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel: Wie oft sind bei früheren Prüfungen bereits Mängel an der Leiter festgestellt worden und wie schwer waren diese?
Wer beurteilt den arbeitssicheren Zustand von Leitern und Tritten?
Die Betriebssicherheitsverordnung spricht die Verantwortung für regelmäßige Leiterprüfungen allein den Unternehmern zu. Dieser ist also verpflichtet, die Leiterprüfung durch eine Person durchführen zu lassen, die über eine Sachkundeprüfung nach § 2 Abs. 6 BetrSichV verfügt. Als sachverständig beziehungsweise befähigt gelten Personen, denen es aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung oder besonderen Fachwissens erlaubt ist, Leiterprüfungen durchzuführen.
Was kostet die Leiterprüfung?
Eine pauschale Antwort auf die Frage nach den Kosten für die Leiterprüfung gibt es nicht. Der Grund: Die Höhe der Kosten hängt von der Menge der zu prüfenden Arbeitsmittel und dem Aufwand ab, der im Rahmen der Prüfungen betrieben werden muss. Außerdem kommt es darauf an, ob sich Arbeitgeber für eine interne Prüfung durch einen Mitarbeiter des Unternehmens oder aber eine externe Prüfung durch eine andere Firma entscheiden. So gibt es zahlreiche Firmen, die professionelle Leiterprüfungen anbieten.
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Was ist bei der Leiterprüfung zu beachten?
Die Prüfung von Leitern und Tritten unterteilt sich in eine Sicht- und eine Funktionsprüfung. Bei der Sichtprüfung wird begutachtet, ob die Betriebsanleitung (als Aufkleber) vollständig vorhanden ist. Außerdem darf ein intaktes GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) nicht fehlen.
Der zweite Teil der Prüfung widmet sich der fehlerfreien Funktion der Leiter. Sind alle Holme, Sprossen und Füße intakt? Wie steht es um den Verschleiß oder die Beschädigung und Verformung von Bauteilen?
Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?
Da die Leiterprüfung in der DGUV-Information 208–016 und in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben ist, handelt es sich um eine verbindliche Rechtsnorm. Arbeitgeber haben also keine Möglichkeit, eine Ausnahme von dieser Pflicht zu erwirken.
Wichtig: Sobald ein Arbeitsunfall auf eine ungeprüfte Leiter zurückgeführt werden kann, entfällt der Versicherungsschutz für den betroffenen Mitarbeiter. Für Unternehmer ist es daher umso wichtig, eine lückenlose Durchführung und Dokumentation der Leiterprüfung zu gewährleisten.
Was ist bei der Unterweisung der Beschäftigten zu beachten?
Arbeitgeber, deren Mitarbeiter – wenn auch nur manchmal – mit Leitern und Tritten arbeiten, sollten diese regelmäßig in den richtigen Umgang mit diesen Arbeitsmitteln unterweisen. Die jeweiligen Schulungen sollten folgende Aspekte umfassen:
- Keine Benutzung von defekten Leitern.
- Leitern ausschließlich auf tragfähigem Untergrund aufstellen.
- Rutschige Böden geben der Leiter nicht ausreichend Halt.
- Beide Leiterholme müssen an der Wand aufliegen.
- Anstellwinkel beachten: Ein zu flacher Anstellwinkel führt zum Wegrutschen der Leiter, ein zu steiler Winkel zum Wegkippen nach hinten.
Leiterprüfung richtig dokumentieren
Alle bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse sind in einem eigenen Leiter-Prüfbuch mitsamt Prüfprotokollen zu hinterlegen. Das Buch sollte zudem alle früheren Prüfberichte umfassen.
Bei der Dokumentation während der eigentlichen Kontrolle hilft eine Leiterprüfung Checkliste. Da der jeweilige Mitarbeiter die Liste nur Schritt für Schritt durcharbeiten muss, kommt es zu weniger Fehlern und Versäumnissen.
Alle Vorgänge bei der Leiterprüfung sind rechtssicher zu dokumentieren. Dafür dient beispielsweise folgendes Kontrollblatt.
Beispiel Kontrollblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208–016
Basisdaten
- Inventarnummer der Leiter/des Tritts
- Standort/Abteilung
- Aufstiegsart (Anlegeleiter, Mehrzweckleiter, Schiebeleiter, …)
- Werkstoff (Aluminium, Stahl, Holz, …)
- Anzahl der Sprossen/ Stufen
- Leiterlänge (zum Beispiel gekürzt auf…)
- Hersteller/Händler
- Artikel-/Typnummer und Datum der Anschaffung
- Datum der Aussonderung
- Name des Sachkundigen/Beauftragten
- Nächste Prüfung siehe Prüfplakette
Überprüfung anhand der folgenden Kriterien
Holme
- Verformung
- Beschädigung (z.B. Risse)
- Scharfe Kanten, Splitter, Grat
- Abnutzung
- Schutzbehandlung (bei Holz)
- Sprossen/Stufen/Plattform:
- Verformung
- Beschädigung
- Scharfe Kanten, Splitter, Grat
- Verbindung zum Holm (z.B. Bördelung, Schraub-/ Nietverbindung, Schweißnaht)
- Abnutzung
Spreizsicherungen
- Befestigung
- Funktionsfähigkeit
- Beschädigung
Beschlagteile
- Beschädigung/ Korrosion
- Befestigung
- Funktionsfähigkeit
- Abnutzung
- Schmierung (mechanische Teile)
Trittfüße/Zwecken
- Befestigung
- Abnutzung/ Beschädigung
- Funktionsfähigkeit
Zubehör (z. B. Holmverlängerung, Fußverbreiterung, Wandabstützung):
- Befestigung
Kennzeichnung
- Betriebsanleitung (z.B. Piktogramm)
Kontrollergebnis
- Leiter/Tritt verwendungsfähig
- Reparatur notwendig
- Leiter/Tritt sofort aussondern
Vermerke
- Leiter/Tritt überprüft am (Datum)
- Nächste Prüfung (Monat/Jahr)
- Unterschrift
Leiterprüfung Software: Die Vorteile einer digitalen Dokumentation
Eine Software für das Maschinenmanagement stellt den Mitarbeitern vor Ort alle Hilfsmittel zur Verfügung, die sie für eine effiziente Leiterprüfung benötigen. So bietet das digitale Maschinenmanagement von ToolSense zahlreiche Möglichkeiten für die schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Leiterprüfungen.
Alle Leiter und Tritte zentral verwalten
In ToolSense haben Unternehmer und beauftragte Mitarbeiter die Chance, alle Leitern und Tritte ihres Betriebs zu registrieren und mit einem eigenen QR-Code zu versehen. Dieser wird an dem entsprechenden Arbeitsmittel angebracht und dient fortan der eindeutigen Identifizierung und dem Setzen von Aktion. So erhält jede Leiter und jeder Tritt eine zentral einsehbare Lebenslaufakte, in der alle relevanten Informationen gesammelt sind.
Digitale Schadensmeldung und Ticketing
Bei Problemen mit einem bestimmten Arbeitsmittel kann der Bediener den QR-Code ganz einfach mit seinem Smartphone einscannen und das Problem an den zuständigen Mitarbeiter melden. Dieser erhält daraufhin eine automatische Benachrichtigung und kann das Ticket bearbeiten oder aber delegieren. Der Überblick über alle zu reparierenden Geräte ist so jederzeit gewährleistet.
Automatische Service-Erinnerungen
Mit ToolSense ist es denkbar einfach, für Arbeitsmittel Regeln – beispielsweise Prüfintervalle für Leitern und Titte – festzulegen. Erinnerungen an diese Regeln erhalten die zuständigen Mitarbeiter dann beispielsweise einmal im Jahr über ihren Kalender.
Noch einfacher wird das Ganze durch die ToolSense App. Diese bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, Formulare wie das Kontrollblatt für die Leiterprüfung digital auszufüllen. Zusätzlich liefert sie wertvolle Hinweise, was zu tun ist und wie es zu tun ist. Nach erfolgter Leiterprüfung wird das Protokoll automatisch in der Lebenslaufakte des jeweiligen Arbeitsmittels abgelegt.
Die Vorteile von ToolSense kurz und kompakt
- Die Leiterprüfung Software ToolSense bietet eine hervorragende Grundlage für das digitale Gerätemanagement und die Dokumentation in Betrieben.
- Automatische Erinnerungen machen es Mitarbeitern einfacher, Prüfintervalle einzuhalten.
- Mit der Leiterprüfung App von ToolSense haben Sachverständige einen umfassenden Überblick über alle anstehenden Prüftermine.
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Fazit
Unternehmer sind durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV-Information 208-016 gesetzlich verpflichtet, das Unfallrisiko auf Leitern und Tritten durch eine regelmäßige Leiterprüfung zu minimieren. Auch durch den Stress des Tagesgeschäfts sollten Arbeitgeber diese Pflicht keinesfalls vernachlässigen. ToolSense bietet verschiedene Möglichkeiten, das Gerätemanagement in Betrieben zu vereinfachen und den Arbeitsschutz bei Leitern und Tritten zu erhöhen.
FAQ
Leiter dürfen ausschließlich von sachkundigen, befähigten Personen geprüft werden. Damit sind Personen gemeint, die über eine entsprechende Sachkundigenprüfung verfügen.
Leitern sind mindestens einmal im Jahr auf ihre Betriebssicherheit zu überprüfen. Arbeitgeber sind darüber hinaus verpflichtet, engere Prüfintervalle einzuführen, wenn die Bedingungen vor Ort dies erforderlich machen.
Pauschal lassen sich die Kosten für eine Leiterprüfung nicht beziffern. Sie hängen von der Anzahl der zu prüfenden Leitern und dem Ausmaß der Prüfung statt.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leiterprüfung sind alle Arten von Leitern und Tritten zu prüfen. Lediglich ortsfeste Steigleitern sind davon ausgenommen.