Glossar
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht im Arbeitsschutz: Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen für seine Beschäftigten ermitteln, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Dieser Leitfaden erklärt, wer verpflichtet ist, wie die Beurteilung in sieben Schritten abläuft, was dokumentiert werden muss – und stellt eine kostenlose Vorlage bereit.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und die Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen. Rechtliche Basis ist § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); für Arbeitsmittel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Anforderungen.
Wer ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet?
Verpflichtet ist jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Durchführung kann an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder qualifizierte Personen delegiert werden, die Verantwortung verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
Vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei Änderungen von Arbeitsbedingungen oder Arbeitsmitteln, nach Unfällen oder Beinaheunfällen – und regelmäßig im Rahmen der Fortschreibung.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen (Risiko)
- Schutzmaßnahmen festlegen (STOP-Prinzip)
- Maßnahmen umsetzen
- Wirksamkeit überprüfen
- Dokumentieren (§ 6 ArbSchG)
- Fortschreiben und aktualisieren
Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Maschinen
Nach BetrSichV müssen auch Arbeitsmittel – Maschinen, Werkzeuge, elektrische Geräte – beurteilt werden. Aus der Beurteilung ergeben sich unter anderem Art und Prüffristen wiederkehrender Prüfungen (z. B. die DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel).
Dokumentation: Was muss enthalten sein? + kostenlose Vorlage
Nach § 6 ArbSchG müssen das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung dokumentiert werden – inklusive verantwortlicher Personen und Datum der Überprüfung. Wie ein rechtssicheres Prüf- und Maßnahmenprotokoll aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zu Prüfprotokollen.
Häufige Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung
Einmal erstellt und nie aktualisiert, fehlende Wirksamkeitskontrolle, keine Beteiligung der Beschäftigten, unvollständige Dokumentation und Arbeitsmittel, die nicht erfasst sind.
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FAQ
Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Die Durchführung lässt sich an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder andere qualifizierte Personen delegieren, die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Sie ist bei Änderungen von Arbeitsbedingungen oder Arbeitsmitteln, nach Unfällen und Beinaheunfällen sowie regelmäßig im Rahmen der Fortschreibung zu aktualisieren.
Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?
In den sieben Schritten – von der Ermittlung der Gefährdungen bis zur Fortschreibung. Die kostenlose Vorlage oben strukturiert den Ablauf und erleichtert den Einstieg.
Was passiert ohne Gefährdungsbeurteilung?
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder und Haftungsrisiken – im Schadensfall bis hin zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.


